Maklercourtage bei der Gewerbevermietung – frei verhandelbar und erfolgsabhängig
Bei Gewerbe ist die Provision Verhandlungssache, kein gesetzlich festgelegter Satz
Anders als bei Wohnen gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provisionshöhe und keine Deckelung durch das Bestellerprinzip. Die Konditionen werden frei zwischen Eigentümer, Makler und ggf. Mieter vereinbart — orientiert an Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Mietzins. Wir vereinbaren die Konditionen vor Vermarktungsstart schriftlich, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.
Auch wer die Maklercourtage am Ende trägt — Mieter, Vermieter oder hälftig — ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag explizit geregelt.
Üblicher Provisionsrahmen bei Gewerbevermietungen
| Objektart | Übliche Courtage (zzgl. MwSt.) | Wer trägt sie meist |
|---|---|---|
| Büro | mehrere Nettomonatsmieten | Mieter |
| Praxis | mehrere Nettomonatsmieten | Mieter |
| Ladenlokal | mehrere Nettomonatsmieten | Mieter, manchmal hälftig |
| Gastronomie | mehrere Nettomonatspachten | Pächter oder geteilt |
| Hotel | individuell (oft prozentual von der Jahrespacht) | Verhandlungssache |
| Halle / Logistik | mehrere Nettomonatsmieten | Mieter |
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Was die Provisionshöhe beeinflusst
- Vermarktungsaufwand – Off-Market-Suchen sind aufwändiger als offene Inserate.
- Sonderleistungen – Energieausweis-Beschaffung, Bauvoranfragen, Mieteranwalt-Koordination.
- Vertragsstruktur – komplexe Pachtverträge (Hotel) brauchen mehr juristische Arbeit.
- Diskretion-Anforderungen – sensible Mieterwechsel mit anonymisierter Vermarktung.
- Verhandlungs-Komplexität – institutionelle Mieter prüfen länger und intensiver.
Wann die Provision wirklich fällig wird
Die Maklercourtage wird nur bei erfolgreichem Abschluss fällig — also nach Mietvertragsunterzeichnung und Übergabe. Bewertung, Beratung, Exposé-Erstellung, Mieter-Akquise und Verhandlung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Externe Kosten wie Grundbuch, Energieausweis, Anwalt oder Fotos trägt der Eigentümer separat — diese werden transparent vorab benannt.
Häufige Fragen zur Maklercourtage bei Gewerbe
Wie hoch ist die Maklercourtage bei der Gewerbevermietung?
Bei Gewerbe ist die Maklercourtage frei verhandelbar – es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz. BARTELT Immobilien vereinbart die Höhe vor Vermarktungsstart schriftlich, orientiert an Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Mietzins. So wissen Sie von Beginn an, mit welchen Konditionen Sie rechnen, und es gibt im weiteren Verlauf keine offenen Fragen mehr.
Üblich sind mehrere Nettomonatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Weil das Wohnraum-Bestellerprinzip hier nicht greift, ist auch keine Deckelung vorgegeben. Die Konditionen richten sich nach dem konkreten Objekt und dem Aufwand der Vermarktung – eine aufwändige, diskrete Off-Market-Suche wirkt sich anders aus als ein offen vermarktbares Standardobjekt. Maßgeblich sind außerdem Sonderleistungen wie die Beschaffung von Unterlagen oder die Koordination juristischer Beratung, die wir bei Bedarf übernehmen.
Gilt bei Gewerbe das Bestellerprinzip?
Nein. Das Bestellerprinzip und die Deckelung auf zwei Nettokaltmieten gelten nur für Wohnraum. Bei Gewerbe besteht Vertragsfreiheit – BARTELT Immobilien vereinbart mit Ihnen frei, wie die Maklercourtage gestaltet wird. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil viele Eigentümer die strengen Wohnraum-Regeln fälschlich auch auf gewerbliche Vermietungen übertragen.
Das bedeutet auch: Wer die Vergütung trägt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Vermieter, Mieter oder beide hälftig – die Verteilung wird im Maklervertrag explizit geregelt, damit für alle Beteiligten von Anfang an Klarheit herrscht. Wir besprechen die für Ihr Objekt sinnvolle Variante offen mit Ihnen, bevor die Vermarktung startet. So vermeiden Sie, dass Sie versehentlich von einer Deckelung ausgehen, die es bei Gewerbe gar nicht gibt, und können die Konditionen realistisch einordnen.
Wer trägt die Courtage bei Gewerbe?
Wer die Maklercourtage trägt, ist bei Gewerbe Verhandlungssache. Häufig übernimmt sie der Mieter, manchmal wird hälftig geteilt, je nach Marktlage und Objekt. BARTELT Immobilien hält die Verteilung vor Vermarktungsstart im Maklervertrag fest, damit später keine Unklarheit darüber besteht, wer welchen Anteil übernimmt.
Anders als bei Wohnraum gibt es kein gesetzliches Bestellerprinzip, das die zahlende Partei vorgibt. Die Regelung richtet sich nach dem Einzelfall – etwa nach der Nachfrage am Markt und danach, wer die Vermittlung beauftragt. In angespannten Teilmärkten ist die Verteilung oft eine andere als bei schwerer vermietbaren Objekten. Wir beraten Sie dazu, welche Variante in Ihrer Marktsituation tragfähig ist, und halten das Ergebnis verbindlich schriftlich fest, damit es später keine Diskussion gibt.
Wann ist die Provision fällig?
Die Provision wird erst nach erfolgreichem Mietvertragsabschluss und Übergabe fällig. BARTELT Immobilien arbeitet erfolgsabhängig: Bewertung, Beratung, Exposé-Erstellung, Mieter-Akquise und Verhandlung sind in der Vergütung enthalten und werden nicht separat berechnet. Sie gehen also in Vorleistung, ohne ins Risiko zu gehen.
Kommt kein Vertrag zustande, fällt keine Provision an – das Vermarktungsrisiko tragen wir mit. Erst der unterschriebene Mietvertrag löst die Vergütung aus. Erstgespräch und Bewertung sind und bleiben kostenlos. Damit haben Sie die Sicherheit, dass unsere Vergütung und Ihr Vermietungserfolg dieselbe Richtung verfolgen. Wir haben also ein eigenes Interesse daran, den passenden Mieter zu zügigen, aber tragfähigen Konditionen zu finden – und nicht einfach irgendeinen Abschluss zu produzieren.
Sind die Konditionen verhandelbar?
Ja – jede Vermietung ist anders, deshalb ist die Maklercourtage bei Gewerbe individuell verhandelbar. BARTELT Immobilien stimmt die Konditionen auf Ihr Objekt ab und legt sie vor Vermarktungsstart schriftlich fest. Ein kleines Ladenlokal in guter Lage verlangt einen anderen Aufwand als eine erklärungsbedürftige Sonderimmobilie.
Maßgeblich sind Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Objektgröße. Aufwändige Off-Market-Vermarktung oder komplexe Pachtverträge wirken sich anders aus als ein offen vermarktbares Standardobjekt. Sie wissen von Beginn an, womit Sie rechnen, und können die Konditionen mit dem Leistungsumfang abgleichen, bevor Sie sich entscheiden. So bleibt die Maklercourtage nachvollziehbar an den tatsächlichen Aufwand gekoppelt und ist nicht das Ergebnis einer pauschalen Tabelle.
Welche Kosten sind nicht in der Courtage enthalten?
Nicht enthalten sind externe Gebühren Dritter: Grundbuch, Vermessungsamt, Energieausweis, professionelle Fotos und gegebenenfalls Anwaltskosten. BARTELT Immobilien benennt diese im Vorfeld transparent, damit es später keine Überraschungen gibt und Sie Ihr Budget realistisch planen können.
Die Maklerleistung selbst – Bewertung, Vermarktung, Mieterauswahl und Verhandlung – ist über die erfolgsabhängige Courtage abgedeckt. Externe Kosten trägt der Eigentümer separat, sie fallen unabhängig vom Vermittlungserfolg an, weil sie von Behörden oder externen Dienstleistern in Rechnung gestellt werden. Wir koordinieren diese Leistungen auf Wunsch für Sie und behalten den Überblick, damit nichts vergessen wird und alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Welche externen Posten konkret anfallen, hängt vom Objekt ab und wird im Erstgespräch transparent besprochen, bevor Sie sich festlegen.