Wann können Sie Ihr Grundstück an private Käufer verkaufen?

Wann private Käufer in Frage kommen

An wen können Sie Ihr Grundstück am besten verkaufen? Die Antwort auf diese Frage wirkt sich nicht nur auf den Preis aus, den Sie für Ihr Grundstück ansetzen können, sondern auch auf den gesamten Verkaufsablauf. Grundsätzlich gilt: Je mehr Wohnfläche sich auf dem Grundstück errichten lässt, desto höher ist der Verkaufspreis, der dafür erzielt werden kann. Was und wie viel genau gebaut werden darf, schreibt wiederum der Bebauungsplan vor, der für das Grundstück gilt.

Wenn Sie ein eher kleines Grundstück verkaufen wollen, kommen als Käufer in der Regel Privatpersonen in Frage, die auf dem Bauland ein oder zwei Wohneinheiten errichten möchten.

Um hier die richtige Zielgruppe anzusprechen, müssen Sie wissen, um welche Art von Grundstück es sich handelt:

  • Wald- oder Wiesengrundstücke dürfen unter Umständen überhaupt nicht bebaut werden.
  • Bauerwartungsland darf eventuell erst später bebaut werden.
  • Rohbauland ist zwar von der Gemeinde zur Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen, d. h., auf den Käufer kommen weitere Kosten zu.
  • Bauland darf so wie im Bebauungsplan vorgesehen bebaut werden.

Aus organisatorischen und finanziellen Gründen suchen private Häuslebauer in der Regel nach Bauland, damit sie zügig mit dem Hausbau beginnen können.

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Der passende Käufer wartet schon

In unserer Interessentendatenbank befinden sich zahlreiche private Bauherren, die auf der Suche nach einem Grundstück zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus sind. Wenn Sie uns Ihr Grundstück zum Verkauf anbieten, haben wir unter Umständen sofort den richtigen Käufer dafür.

Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, vermarkten wir Ihr Grundstück zielgruppengerecht und sprechen genau die Käufer an, die zu Lage und Zuschnitt passen.

Lohnt sich die Realteilung für Ihr Grundstück?

In einigen Fällen lässt sich durch eine Realteilung des Grundstücks ein höherer Preis realisieren. Dabei wird ein Grundstück real geteilt und es entstehen zwei neue Grundstücke, von denen jedes ein eigenes Grundbuchblatt erhält.

Hierbei muss jedoch zwingend darauf geachtet werden, dass die Beschreibung jeder Teilfläche in der notariellen Urkunde so detailgetreu ist, dass die Lage und die Grenzen beider Grundstücke zweifelsfrei festgestellt werden können.

Auch sollten Sie bedenken, dass die Vorschriften des Bebauungsplans auf die beiden Einzelgrundstücke einwandfrei angewendet werden müssen. Gibt es hier keine Bedenken, kann ein Vermesser das Grundstück vermessen und beim zuständigen Vermessungsamt eine neue Flurkarte beantragen, mit der dann die Eintragung ins Grundbuch durch den Notar erfolgt.

Sie haben Fragen dazu oder wollen beim Grundstücksverkauf lieber gleich auf Nummer sicher gehen?

Fordern Sie jetzt weitere Informationen an oder vereinbaren Sie ein Gespräch mit unseren Grundstücksexperten. Wir kennen den Markt und die Zielgruppe, wissen, was erlaubt ist, und zeigen Ihnen, wie Sie einen angemessenen Preis für Ihr Grundstück verwirklichen. Eine Grundstückswertermittlung liefert dafür die belastbare Grundlage.

Häufige Fragen zum Grundstücksverkauf an Privatkäufer

Welche Privatkäufer suchen Grundstücke?

Die Hauptzielgruppe für Grundstücke sind Familien mit gesichertem Einkommen, die ein Einfamilien- oder Doppelhaus bauen möchten. Daneben sind ältere Eigentümer aktiv, die vom großen Haus auf einen ebenerdigen Bungalow umsteigen wollen. BARTELT Immobilien kennt diese Käufergruppen genau und weiß, worauf sie achten.

In unserer Interessentendatenbank sind zahlreiche vorgemerkte Privatkäufer für Grundstücke in Pattensen und Umgebung erfasst – viele warten gezielt auf ein passendes Angebot. Sobald Sie uns Ihr Grundstück anvertrauen, gleichen wir es mit diesen Suchprofilen ab. Passt ein Käufer, sparen Sie sich eine langwierige öffentliche Vermarktung und kommen oft deutlich schneller zum Abschluss als auf dem freien Markt.

Wie viel zahlen Privatkäufer für ein Grundstück?

Privatkäufer orientieren sich in der Regel am marktgerechten Preis nach Bodenrichtwert, ergänzt um einen Zu- oder Abschlag für die konkrete Lage, den Zuschnitt und das Baurecht. BARTELT Immobilien ermittelt für Ihre Adresse, welcher Rahmen realistisch ist.

Im Vergleich zu einem Bauträger zahlen Privatkäufer häufig etwas zurückhaltender, sind dafür aber stabiler in der Finanzierung und stellen seltener Sondervorbehalte in den Vertrag. Statt mit pauschalen Quadratmeterwerten zu arbeiten, erstellen wir Ihnen eine konkrete Markteinschätzung für Ihr Grundstück. So wissen Sie, mit welchem Preis Sie in die Vermarktung gehen können, und vermeiden, Ihr Grundstück unter Wert anzubieten. Liegt eine Bebauung mit mehr als einer Wohneinheit nahe, prüfen wir zusätzlich, ob ein Bauträger den höheren Preis zahlt, und stellen beide Wege gegenüber.

Wie wichtig ist die Bonitätsprüfung bei Privatkäufern?

Die Bonitätsprüfung ist beim Verkauf an Privatkäufer entscheidend, denn ein spürbarer Teil der Interessenten erhält am Ende keine Bankenfinanzierung. BARTELT Immobilien klärt die Zahlungsfähigkeit deshalb, bevor ein Grundstück reserviert wird, und bewahrt Sie so vor unnötigen Leerläufen.

Bei uns ist eine schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank Voraussetzung für jede Reservierung. Ohne diesen Nachweis wird kein Reservierungsvertrag geschlossen, denn sonst geht wertvolle Vermarktungszeit verloren, wenn die Finanzierung später platzt. So stellen wir sicher, dass nur ernsthafte und zahlungsfähige Käufer Zugriff auf Ihr Grundstück erhalten und der Verkauf nicht im letzten Moment ins Wanken gerät. Sie müssen sich also nicht selbst mit der Frage befassen, ob ein Interessent zahlen kann – das übernehmen wir vollständig für Sie und halten Ihnen die Wackelkandidaten vom Hals.

Lohnt sich eine Realteilung des Grundstücks?

Bei größeren Grundstücken mit entsprechendem Bebauungsplan kann eine Realteilung den Gesamterlös spürbar steigern: Zwei separate Bauplätze finden oft mehr Privatkäufer als ein einzelnes großes Grundstück. BARTELT Immobilien prüft, ob sich dieser Weg für Ihr Grundstück wirtschaftlich rechnet.

Voraussetzung sind ein teilbarer Zuschnitt, die Erschließung beider Teilflächen und eine B-Plan-konforme Bebauung. Sind diese Punkte erfüllt, lässt sich aus einem Grundstück deutlich mehr herausholen. Wir bewerten die Wirtschaftlichkeit einer Teilung für Sie, bevor die Vermarktung startet, sodass Sie nicht in Vermessung und Notarkosten investieren, ohne den späteren Mehrerlös abschätzen zu können. Rechnet sich die Teilung nicht, raten wir Ihnen ehrlich davon ab und vermarkten das Grundstück als Ganzes – Hauptsache, Sie treffen die Entscheidung auf einer belastbaren Grundlage statt auf gut Glück.

Wie lange dauert ein Grundstücksverkauf an Privat?

Ein Grundstücksverkauf an Privatkäufer läuft meist zügiger als der Verkauf an einen Bauträger, weil keine Bauvoranfrage und keine Investorenfreigabe nötig sind. Wie lange es genau dauert, hängt von Lage, Preis und Marktlage ab und lässt sich nicht seriös pauschalisieren. BARTELT Immobilien hält den Ablauf für Sie schlank.

Besonders schnell geht es, wenn wir einen passenden Käufer bereits in unserer Datenbank haben. Deshalb aktivieren wir immer zuerst das Interessentenregister, bevor wir öffentlich vermarkten. Sind dort keine passenden Käufer vorgemerkt, starten wir die zielgerichtete Vermarktung – stets mit dem Ziel, Ihren Verkauf ohne unnötige Wartezeiten zum Abschluss zu bringen. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand und passen die Ansprache an, wenn sich zeigt, dass eine andere Käufergruppe besser zu Ihrem Grundstück passt.

Welche Zusicherungen muss ich Privatkäufern beim Grundstücksverkauf geben?

Bei einem Grundstücksverkauf an Privatkäufer ist ein Gewährleistungsausschluss "wie besichtigt" üblich – für sichtbare Gegebenheiten des Grundstücks haften Sie dann nicht. Für arglistig verschwiegene Umstände wie Altlasten, ungenehmigte Bauten oder Wegerechte bleibt Ihre Haftung jedoch bestehen. BARTELT Immobilien sorgt dafür, dass Sie hier auf der sicheren Seite sind.

Wir achten auf eine vollständige und ehrliche Offenlegung aller bekannten Umstände im Exposé und im Kaufvertrag. Was offen kommuniziert wird, kann später nicht als verschwiegener Mangel gegen Sie verwendet werden. So schützen wir Sie vor nachträglichen Ansprüchen und schaffen zugleich Vertrauen beim Käufer, was den gesamten Verkauf reibungsloser macht. Liegen Unterlagen wie Altlasten- oder Baulastenauskünfte noch nicht vor, holen wir sie für Sie ein, damit im Kaufvertrag alles sauber dokumentiert ist.

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