Geerbte Wohnungen vermieten
Unsere erfahrenen Makler unterstützen Sie mit viel Einfühlungsvermögen
Sie haben eine Wohnung geerbt, hängen zwar an dieser, wissen aber gar nicht so richtig, was Sie damit anfangen sollen? Dann ist Vermietung eine Option. Vorher sollten Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, ob Ihnen die Vermietung auch aus finanzieller Sicht gesehen etwas bringt. Wir wissen, dass es gerade in solchen Situationen schwierig ist, einen klaren Kopf zu bewahren. Deswegen unterstützen Sie unsere erfahrenen Makler in dieser Extremsituation mit besonders viel Einfühlungsvermögen – in Pattensen und der Umgebung. Eine fundierte Wertermittlung ist dabei oft der erste sinnvolle Schritt.
Wer eine Wohnung erbt, sollte aber nicht gleich über Vermietung nachdenken, sondern sich im Vorfeld darüber informieren, ob er das Erbe annehmen oder ausschlagen möchte. Dazu sollte man sich einen Eindruck darüber verschaffen, wie es um die Finanzen bestellt ist und erst dann eine Entscheidung treffen. Sie sollten unter anderem beim Grundbuchamt nachfragen, ob Ihre Wohnung mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Dazu müssen Sie Ihren Erbschein vorlegen. Des Weiteren raten wir Ihnen dazu, herauszufinden, ob es ein Testament gibt, in dem geregelt ist, was mit der Immobilie geschehen soll. Wer das Erbe antreten will, sollte sich unbedingt im Vorfeld darüber informieren, wie hoch der Wert der geerbten Immobilie ist.
Wenn Sie erfahren möchten, was Ihre Wohnung wert ist, können Sie damit einen professionellen Immobilienmakler wie uns beauftragen. Wir finden den Wert anhand verschiedener Faktoren heraus – unter anderem anhand der Lage, der Ausstattung und des Modernisierungsgrads.
Haben Sie den Wert Ihrer Wohnung erst einmal herausgefunden, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten. Dabei spielen auch Kriterien wie die Höhe der Erbschaftssteuer oder der Hypothek eine entscheidende Rolle. Darüber entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen, müssen zwar Sie, wir stehen Ihnen aber gerne unterstützend und beratend zur Seite.
Zugute kommt uns dabei unsere jahrelange Erfahrung am Immobilienmarkt: Wir können den Verkehrswert Ihrer Immobilie optimal bestimmen und Ihnen außerdem sagen, welchen Mietpreis Sie für Ihre Wohnung verlangen können.
Sind Sie unsicher, ob es sich für Sie lohnt, dass Erbe anzunehmen, um es dann zu vermieten? Wir liefern Ihnen mit unserer professionellen Wertermittlung einen Anhaltspunkt, anhand dessen Sie wahrscheinlich in der Lage sein werden, besser eine Entscheidung treffen zu können.
Wenn nicht nur Sie, sondern auch Ihre Geschwister geerbt haben, könnte es mitunter kompliziert werden. Die einfachste Lösung ist die, dass Ihre Eltern genaue Regelungen für diesen Fall getroffen haben.
Dazu kommen mehrere Optionen in Betracht: So ist es beispielsweise möglich, dass schon festgelegt worden ist, dass Sie oder eines Ihrer Geschwister die Wohnung erhält und die anderen auszahlen muss. Es kann aber auch sein, dass Ihre Eltern wollen, dass Sie und Ihre Geschwister zu gleichen Teilen die Immobilie erben und festgelegt haben, dass Sie selbst entscheiden sollen, wie sie mit diesem Erbe umgehen. Nach dem Gesetz steht dann jedem Kind der gleiche Teil des Erbes zu, es entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Dieser gehört dann gemeinsam das Erbe – und zwar so lange, bis sie aufgelöst worden ist. Bis dahin aber müssen die Erben gemeinsam festlegen, was mit dem Erbe geschehen soll. Da in einer Erbengemeinschaft auch spezielle Kriterien im Hinblick auf die Haftung gelten – es gibt eine sogenannte gesamtschuldnerische Haftung – tun viele gut daran, diese Erbengemeinschaft möglichst schnell aufzulösen.
Oft ist es gut, wenn Sie einen Erbschein haben. Denn dieser:
- ist erforderlich, wenn kein Testament vorliegt
- ist ein amtliches Zeugnis, das darüber Auskunft gibt, wer Erbe ist
- wird von Banken und Behörden benötigt
Allerdings sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass Sie das Erbe annehmen, wenn Sie diesen beim Notar beantragen.
Steht schon fest, dass Sie Alleinerbe sind und denken Sie darüber nach, selbst in Ihre Wohnung zu ziehen? Dann sollten Sie sich vorab Gedanken dazu machen, ob die Wohnung ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Natürlich können Sie Ihre Wohnung dann später immer noch vermieten.
Bevor Sie einziehen, sollten Sie jedoch Antworten auf folgende Fragen parat haben:
- Ist die Wohnung groß genug für die ganze Familie?
- Sind noch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich, unter anderem, um später Energie zu sparen?
- Wie hoch sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen?
- Wie hoch sind die Betriebskosten?
- Wie hoch sind erforderliche Möbel?
- Wie viel kostet ein Umzug?
Gut zu wissen: Auf Immobilienerben könnte eine Erbschaftssteuer zukommen. Wir beraten Sie gerne dazu, wann eine solche Steuer für Sie fällig werden würde und finden für Sie die beste Lösung.
Wenn man eine Wohnung erbt, kann es sein, dass man nicht selbst in sie einziehen möchte. Vielleicht bietet sie nicht ausreichend Platz oder liegt an einem Ort, der viel zu weit vom eigenen Arbeitsplatz entfernt liegt. Die Wohnung aufzugeben und zu verkaufen, kommt für viele jedoch auch nicht in Frage – unter anderem, weil das Herz an ihr hängt.
In diesem Fall ist die Vermietung der Wohnung eine gute Option. Doch dabei sollten Sie Folgendes im Hinterkopf behalten: Einerseits kommen durch die Vermietung Einnahmen für Sie herein. Andererseits müssen Sie sich aber auch um vieles kümmern, wenn Sie eine Immobilie vermieten. Wenn Sie diese Aufgaben nicht selbst übernehmen möchten, ist eine Vermietung mit Makler eine sinnvolle Entlastung.
Bei der Vermietung sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Wenn Sie Mieteinnahmen erzielen, sollten diese nicht nur die laufenden Kosten decken. Schauen Sie, dass Sie auch etwas zurücklegen können. Dabei sollten Sie Kosten für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen schon einkalkuliert haben.
- Als Vermieter sind Sie für die Lösung der Probleme der Mieter mit Bezug auf die Wohnung verantwortlich – es sei denn, sie beauftragen jemanden, der sich darum kümmert.
- Als Vermieter müssen Sie Ihren Mietern jährlich eine Nebenkostenabrechnung zustellen.
- Sie müssen sich über einige gesetzliche Regelungen informieren. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, dauernd die Miete zu erhöhen.
Es ist möglich, dass die Immobilie, die man geerbt hat, vermietet ist. Dann gilt: Das Mietverhältnis geht auf Sie als Erben über. Über diesen Umstand müssen Sie Ihre Mieter informieren. Das gilt auch für den Fall, dass Sie als Erbengemeinschaft das Haus oder die Wohnung vermieten.
Es kann ja aber auch sein, dass Sie die Wohnung selbst nutzen und in Sie einziehen möchten. In diesem Fall können Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Der Eigenbedarf muss jedoch tatsächlich begründet sein und darf nicht vorgeschoben werden. Andernfalls muss man mit hohen Schadensersatzforderungen seitens des Mieters rechnen.
Gut zu wissen: Mieter, die sich nicht sicher sind, wie die Eigentumsverhältnisse nach dem Tod ihres ehemaligen Vermieters geregelt sind, können die Miete zu ihrer eigenen Sicherheit auch beim Amtsgericht hinterlegen.
Kompetente Beratung
Haben Sie eine Wohnung geerbt, sind sich jedoch nicht sicher, ob Selbstnutzung oder Vermietung die richtigen Optionen für Sie sind? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und gehen mit Ihnen alle Vor- und Nachteile durch, die bei der Selbstnutzung oder bei der Vermietung der Immobilie für Sie entstehen können.
Machen Sie einfach einen Gesprächstermin mit uns aus – wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen gerne beratend zur Seite.
Häufige Fragen zur geerbten Wohnung in Pattensen
Soll ich die geerbte Wohnung in Pattensen vermieten oder verkaufen?
Ob sich die Vermietung oder der Verkauf der geerbten Wohnung mehr lohnt, hängt von Ihrer Lebenssituation, der Lage in Pattensen und Ihrem Verhältnis zur Immobilie ab. BARTELT Immobilien hilft Ihnen, die persönlichen und wirtschaftlichen Aspekte klar gegenüberzustellen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können und nicht unter Zeitdruck handeln müssen.
Vermietung ist sinnvoll, wenn Sie keinen sofortigen Liquiditätsbedarf haben und das Eigentum in der Familie halten möchten. Wir erstellen eine nachvollziehbare Vergleichsrechnung aus möglichen Mieteinnahmen, laufendem Aufwand und Ihren langfristigen Zielen. So sehen Sie auf einen Blick, welche Option in Pattensen und der Umgebung zu Ihnen passt, und können in Ruhe abwägen, bevor Sie sich festlegen. Gerade bei einer geerbten Wohnung spielen oft auch emotionale Gründe mit hinein.
Was passiert mit einem laufenden Mietverhältnis beim Erbe?
Ein bestehendes Mietverhältnis geht ohne Unterbrechung auf Sie als Erben über. Sie werden automatisch neuer Vermieter der geerbten Wohnung und müssen die Mieter formell darüber informieren. BARTELT Immobilien übernimmt auf Wunsch diese Kommunikation und stellt die Verwaltung um, damit der Übergang in Pattensen reibungslos verläuft.
Die bisherigen Konditionen des Mietvertrags bleiben zunächst bestehen, sodass keine Lücke bei den Mieteinnahmen entsteht. Eine Kündigung durch den Erben ist nur unter denselben strengen Voraussetzungen möglich wie sonst, etwa bei berechtigtem Eigenbedarf oder einer Vertragsverletzung. So sind Sie als neuer Eigentümer von Anfang an rechtssicher unterwegs und Ihre Mieter wissen genau, wer ihr Ansprechpartner ist. Wir achten dabei darauf, dass alle Fristen und Formalien korrekt eingehalten werden.
Wie funktioniert die Vermietung in einer Erbengemeinschaft?
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Dann muss jede wesentliche Entscheidung – auch die Vermietung der geerbten Wohnung – gemeinsam getroffen werden. BARTELT Immobilien wirkt in solchen Situationen als sachlicher Vermittler und sorgt dafür, dass die Wohnung in Pattensen wirtschaftlich sinnvoll genutzt wird, ohne dass sich die Beteiligten überfordern.
Mögliche Wege sind die Auszahlung einzelner Erben, die gemeinsame Vermietung mit anteiliger Aufteilung der Mieteinnahmen oder die Übergabe der Verwaltung an einen neutralen Dritten. Eine professionelle Verwaltung entlastet alle Erben gleichermaßen und nimmt den Beteiligten die heiklen Themen wie Mieterauswahl, Abrechnung und Kommunikation aus der Hand. So bleiben persönliche Spannungen außen vor und die geerbte Wohnung wird trotzdem zügig und zuverlässig vermietet, auch wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen haben.
Kann ich die geerbte Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen?
Eine Eigenbedarfskündigung für die geerbte Wohnung ist grundsätzlich möglich, aber strikt geregelt. BARTELT Immobilien bereitet eine solche Kündigung in Pattensen rechtssicher vor und achtet darauf, dass die Begründung konkret und nachprüfbar ist, damit Sie als Vermieter auf der sicheren Seite stehen und der Mieter den Hintergrund nachvollziehen kann.
Der Eigenbedarf muss echt und begründet sein, berechtigt sind nur enge Familienmitglieder, und es gelten gesetzliche Kündigungsfristen, die sich nach der bisherigen Mietdauer richten. Wird ein Eigenbedarf nur vorgeschoben oder verschwiegen, drohen erhebliche Schadensersatzforderungen des Mieters. Deshalb prüfen wir mit Ihnen vorab genau, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und welche Fristen Sie einhalten müssen, bevor Sie selbst in die Wohnung einziehen.
Welche Pflichten habe ich als Vermieter der geerbten Wohnung?
Als Vermieter der geerbten Wohnung erstellen Sie jährlich eine Nebenkostenabrechnung, sind Ansprechpartner für Anliegen der Mieter und halten die gesetzlichen Regeln zu Miethöhe und Kaution ein. So darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. BARTELT Immobilien begleitet Sie in Pattensen bei all diesen Aufgaben, wenn Sie sie nicht selbst übernehmen möchten.
Bei Wohnungseigentum kommt die Beteiligung an Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft hinzu, etwa zu anstehenden Modernisierungen. Auch energetische Anforderungen können nach dem Erbfall mit Übergangsfristen greifen. Wir verschaffen Ihnen einen klaren Überblick über Ihre Pflichten und den Zustand der Wohnung, damit Sie realistisch planen können. So wissen Sie von Anfang an, welche Aufgaben auf Sie zukommen und an welchen Stellen sich eine professionelle Verwaltung für Sie auszahlt.
Lohnt sich die Vermietung der geerbten Wohnung in Pattensen?
Ob sich die Vermietung der geerbten Wohnung in Pattensen rechnet, hängt von Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie ab. BARTELT Immobilien ermittelt für Sie eine realistische Mieteinschätzung und stellt diese dem laufenden Aufwand gegenüber, damit Sie sehen, ob die Mieteinnahmen die Kosten decken und Ihnen darüber hinaus ein Ertrag verbleibt.
Eine gute Lage in Pattensen und der Umgebung sowie ein gepflegter Zustand sprechen klar für die Vermietung, weil sie für stabile Nachfrage und regelmäßige Einnahmen sorgen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Modernisierungen sich durch eine höhere Miete auszahlen und welche warten können. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie fundiert, ob die geerbte Wohnung dauerhaft vermietet wird oder ob eine andere Lösung besser zu Ihrer Situation passt. So vermeiden Sie Fehlinvestitionen und nutzen das Potenzial Ihrer Immobilie optimal aus.
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