Die 10 wichtigsten Dokumente für den Hausverkauf

Bauplan, Energieausweis, Flurkarte – welche Unterlagen für den Hausverkauf nötig sind

Der Hausverkauf ist ein großes Vorhaben. Damit Sie den Überblick behalten und im Vorfeld alle Unterlagen zusammenstellen können, erhalten Sie hier eine Übersicht über die zehn wichtigsten Dokumente – und bei BARTELT Immobilien besorgen wir fehlende selbstverständlich für Sie.

Noch bevor ein Haus gebaut wird, fertigen Architekten, Bauzeichner oder Ingenieure Baupläne an, in denen unter anderem die Grundrisse dargestellt sind. Einem neuen Eigentümer wird so ersichtlich, ob das Haus in seiner jetzigen Form genehmigt ist – das betrifft auch Anbauten wie Balkone, Garagen oder Wintergärten. Eigentümer können für fehlende Genehmigungen haftbar gemacht werden.

Liegt Ihnen kein Bauplan vor, können Sie beim Bauamt einen neuen anfragen.

Ohne einen gültigen Energieausweis dürfen Sie nicht verkaufen. Er enthält wichtige Angaben zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie und mittlerweile auch zu den Kohlendioxidemissionen und damit zur Klimawirkung. Für Kaufinteressenten sind diese Angaben entscheidend, da sie unter anderem Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten geben. Die Regelungen finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Welchen Sie benötigen, hängt von der Gebäudeart ab.

Wir informieren Sie über die passende Variante und kümmern uns gern um das entsprechende Dokument für Ihr Haus.

Ein Immobilienexposé liefert Interessenten die relevanten Daten zur Immobilie auf einen Blick: alle wichtigen Angaben etwa zu Ausstattung und Lage sowie professionelle Fotos, die einen guten Eindruck vom Objekt vermitteln.

Das Exposé können Sie selbst erstellen – oder Sie beauftragen uns mit der Exposéerstellung und sorgen so bei Interessenten für hohe Aufmerksamkeit und einen bleibenden Eindruck.

Auf einer Flurkarte (auch Liegenschafts- oder Katasterkarte) werden alle Liegenschaften wie Flurstücke und Grundstücke maßstabsgerecht dargestellt, inklusive Flurstücksnummern und -grenzen. Sie ist der Nachweis, dass Ihr Grundstück existiert und wo es liegt, und gibt Auskunft über die Nutzungsart des Bodens. Für Kaufinteressenten ist sie besonders wichtig, da ihre Bank sie für die Finanzierung benötigt. Für den Hausverkauf sollte die Flurkarte möglichst aktuell sein, da Flurstücke getrennt oder zusammengelegt werden können.

Die Flurkarte ist ein offizielles Dokument und wird beim zuständigen Katasteramt beantragt.

Wie ist Ihr Haus aufgebaut? Wie viele Zimmer hat es? Wer ein Haus kauft, benötigt diese Informationen. Mit professionell erstellten Grundrissen liefern Sie Kaufinteressenten alles, was sie wissen müssen, und helfen ihnen, sich Einrichtung oder Umbau besser vorzustellen.

Wir fertigen gern professionelle Grundrisse für Sie an.

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über Ihr Grundstück, aber auch sensible Daten – etwa, ob das Grundstück mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Beim Verkauf dient er als Nachweis, dass Sie Eigentümer sind. Das Grundbuch besteht aus fünf Teilen:

  • Aufschrift
  • Bestandsverzeichnis
  • Abteilung I (Eigentümer)
  • Abteilung II (Lasten und Beschränkungen, z. B. Wegerechte)
  • Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken)

Einsehen darf das Grundbuch nur, wer ein berechtigtes Interesse hat – dazu zählen Kaufinteressenten.

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Über das Justizportal des Bundes und der Länder finden Sie heraus, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist.

Eine Grundschuld ist eine rechtliche Belastung des Grundstücks und dient vor allem als Sicherheit für die Bank. Haben Sie den Kredit, den Sie für das Haus aufgenommen haben, bereits beglichen, sollten Sie die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen.

Ein Hausverkauf ist aber auch mit Grundschuld möglich. Gern beraten wir Sie, was dabei zu beachten ist.

Die Kubatur beschreibt das Bauvolumen eines Gebäudes. Kaufinteressenten müssen die Berechnung nachweisen können, wenn sie einen Kredit bei ihrer Bank beantragen. In der Regel führt ein Architekt die Kubaturberechnung durch.

Nicht nur für die Wertermittlung, auch für Kaufinteressenten ist wichtig, welche Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Heben Sie die Rechnungen daher als Nachweise auf.

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz? Dann benötigen Sie entsprechende Dokumente, denn Kaufinteressenten möchten wissen, was beim Kauf auf sie zukommt.

Wir besorgen Ihnen alle Dokumente für den Hausverkauf

Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen und es fehlen noch wichtige Dokumente? Sind Ihre Unterlagen nicht mehr aktuell oder unvollständig? Wir erstellen oder besorgen sie gern für Sie. Darüber hinaus prüfen wir bei jeder Immobilie genau, welche Dokumente individuell erforderlich sind, damit Ihr Verkauf reibungslos gelingt. Wie wir anschließend den Hauswert ermitteln und welche Rolle der Energieausweis dabei spielt, lesen Sie auf den jeweiligen Seiten.

Häufige Fragen zu den Unterlagen für den Hausverkauf in Pattensen

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Pattensen?

Für den Hausverkauf in Pattensen brauchen Sie ein vollständiges Unterlagenpaket – und bei BARTELT Immobilien müssen Sie sich darum nicht allein kümmern, denn Fehlendes besorgen wir für Sie. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
  • Baupläne und Grundrisse mit Wohnflächenberechnung
  • gültiger Energieausweis
  • Nachweise über Sanierungen und Modernisierungen
  • bei Denkmalschutz die entsprechenden Bescheinigungen

Welche Dokumente im Einzelfall nötig sind, hängt vom Objekt ab – ein vermietetes Haus oder eine geerbte Immobilie erfordert zusätzliche Nachweise. Wir prüfen das für Ihr Haus individuell, damit beim Verkauf nichts fehlt und Kaufinteressenten ohne Verzögerung in die Finanzierung gehen können. So vermeiden Sie Rückfragen kurz vor dem Notartermin und wirken auf Käufer von Beginn an professionell vorbereitet.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug für mein Haus in Pattensen?

Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. BARTELT Immobilien beantragt ihn auf Wunsch für Sie, sodass Sie sich den Behördengang sparen und sicher sein können, dass die richtige, aktuelle Fassung vorliegt.

Einsehen darf das Grundbuch nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – als Eigentümer ist das kein Problem. Wichtig ist die Aktualität: Für den Verkauf sollte der Auszug möglichst nicht älter als drei Monate sein, weil sich Eintragungen wie Grundschulden oder Wegerechte ändern können. Wir achten darauf, dass alle Unterlagen rechtzeitig und in der richtigen Fassung bereitliegen, bevor die Vermarktung startet. Treten dennoch Rückfragen auf, klären wir sie direkt mit dem Amt, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Wo bekomme ich eine Flurkarte für mein Haus in Pattensen?

Die Flurkarte – auch Liegenschafts- oder Katasterkarte – bekommen Sie beim zuständigen Katasteramt; BARTELT Immobilien beschafft sie bei Bedarf für Sie mit. Sie weist Flurstücksnummern, Grenzen und die Nutzungsart des Bodens aus und belegt, wo Ihr Grundstück liegt.

Für Kaufinteressenten ist die Flurkarte besonders wichtig, weil ihre Bank sie für die Finanzierung benötigt. Auch hier gilt: Für den Verkauf sollte die Karte aktuell sein, da Flurstücke geteilt oder zusammengelegt werden können. Bei einer Eigentumswohnung kommt zusätzlich die Teilungserklärung hinzu – wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall gebraucht wird. Auf diese Weise liegen der finanzierenden Bank des Käufers alle nötigen Nachweise vor und die Finanzierung verzögert sich nicht.

Was tun, wenn Bauunterlagen für mein Haus in Pattensen fehlen?

Fehlende Bauunterlagen sind kein Hindernis für den Verkauf – BARTELT Immobilien beschafft sie für Sie. Erste Anlaufstelle ist das Bauamt, das die Bauakte zu Ihrem Haus archiviert; dort lassen sich Baupläne und Genehmigungen häufig erneut anfordern.

Sind keine Pläne mehr auffindbar – bei älteren Häusern kommt das vor –, lassen sich Grundrisse und Aufmaße durch einen Architekten oder Vermesser neu erstellen. Wichtig ist vor allem, dass nachvollziehbar bleibt, dass Ihr Haus in seiner heutigen Form genehmigt ist, denn für ungenehmigte Anbauten kann der Eigentümer haften. Wir kümmern uns frühzeitig darum, damit der Verkauf später nicht ins Stocken gerät. Wichtig ist vor allem, rechtzeitig zu beginnen – je eher wir uns kümmern, desto reibungsloser läuft die spätere Abwicklung.

Wie aktuell müssen die Unterlagen für den Hausverkauf in Pattensen sein?

Einige Unterlagen müssen für den Hausverkauf aktuell sein – BARTELT Immobilien behält die Fristen für Sie im Blick. Als Faustregel gilt:

  • Grundbuchauszug und Flurkarte: möglichst nicht älter als drei Monate
  • Energieausweis: zehn Jahre gültig
  • Baupläne und Wohnflächenberechnung: nach Umbauten oder Anbauten aktualisieren

Veraltete Dokumente führen schnell zu Rückfragen der finanzierenden Bank und können den Verkauf verzögern. Deshalb prüfen wir vor der Vermarktung, ob alles auf dem aktuellen Stand ist, und holen fehlende oder abgelaufene Nachweise rechtzeitig nach. Damit ist Ihr Verkauf von Beginn an auf einem rechtssicheren und für Käufer überzeugenden Stand, und es kommt später nicht zu vermeidbaren Verzögerungen.

Wer besorgt die Unterlagen für den Hausverkauf in Pattensen?

Bei BARTELT Immobilien übernehmen wir die Beschaffung der Unterlagen für Sie – sie ist Teil unseres Leistungspakets und ohne Vorabkosten. Sie müssen also nicht selbst von Amt zu Amt laufen.

Wir fordern Grundbuchauszug, Flurkarte und Baupläne an, lassen – falls nötig – einen neuen Energieausweis erstellen, fertigen professionelle Grundrisse und prüfen, welche zusätzlichen Nachweise Ihr Haus konkret braucht. Anfallende amtliche Gebühren bleiben überschaubar; das Organisatorische nehmen wir Ihnen vollständig ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Diesen Rundum-Service erhalten Sie ohne zusätzliche Kosten – er ist Teil unserer erfolgsabhängigen Provision, die erst beim erfolgreichen Verkaufsabschluss anfällt, sodass für Sie zu keinem Zeitpunkt ein Vorabrisiko entsteht.

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