Kaufvertrag und Notartermin beim Hausverkauf

Sorgen Sie mit unserer Hilfe dafür, dass der Hausverkauf reibungslos abläuft

Der Kaufinteressent ist gefunden, Ihre Sachen sind gepackt, das Umzugsunternehmen bestellt. Jetzt müssen Sie das Immobiliengeschäft nur noch mit einem rechtsgültigen Kaufvertrag und dem Gang zum Notar besiegeln. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengestellt.

Vertrag

Mit einem rechtsgültigen Vertrag sorgen Sie für Sicherheit beim Hausverkauf. Wir nennen Ihnen zehn Punkte, auf die Sie achten sollten.

In einen Kaufvertrag gehören aktuelle, korrekte Anschriften von Verkäufer und Käufer. Außerdem muss klar hervorgehen, wer Verkäufer und wer Käufer ist.

Mit einem aktuellen Grundbuchauszug wird belegt, dass Sie Ihr Haus verkaufen. Machen Sie hier auch Angaben dazu, ob jemand ein Wegerecht an Ihrem Grundstück hat, um Rechtsfolgen zu vermeiden.

Möchten Sie neben dem Haus auch Einbauküche oder Sauna veräußern? Nennen Sie diese Gegenstände im Kaufvertrag.

Aus dem Vertrag sollte eindeutig hervorgehen, zu welchem Preis Ihr Haus verkauft wird, damit später kein Streit entsteht.

Damit der Kaufpreis vollständig bei Ihnen ankommt, sollten Sie Angaben zu Ihrem Konto machen und festhalten, wie und wann der Käufer zahlt.

Halten Sie fest, bis wann der Käufer den Kaufpreis zu begleichen hat – das schafft Klarheit für beide Seiten.

Halten Sie gegebenenfalls Regelungen zur Löschung oder Übernahme bestehender Grundschulden fest.

Legen Sie fest, wann das Haus an den neuen Besitzer übergeht – wichtig, weil ab diesem Zeitpunkt alle Pflichten auf ihn übergehen.

Damit der Käufer später nicht zurücktreten kann, sollten Sie bekannte Mängel des Hauses offen aufführen.

Steht zum Beispiel eine Sanierung an? Sprechen Sie das vorab mit dem Käufer und halten Sie diese und weitere relevante Punkte im Vertrag fest.

Wir sind für Sie da, wenn es kompliziert wird

Ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig, kann das für Sie als Verkäufer schwerwiegende Folgen haben – im schlechtesten Fall darf der Käufer zurücktreten.

Ein Haus verkaufen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Setzen Sie daher auf jemanden, der Sie professionell begleitet: Wir wissen, wie ein rechtsgültiger Kaufvertrag aussehen muss, vermitteln Sie an den passenden Notar und sorgen dafür, dass alle Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

Notartermin

Beim Notartermin besiegeln Sie Ihren Hausverkauf. Wir erläutern den Ablauf in fünf Punkten.

Der Notar klärt Verkäufer und Käufer über die rechtlichen Auswirkungen des Geschäfts auf. Sein Vorteil: Er agiert neutral und im Interesse beider Seiten.

Für Notar und Grundbucheintrag werden gesetzlich geregelte Gebühren fällig, die sich nach dem Kaufpreis richten – in der Regel trägt sie der Käufer.

Als Verkäufer zahlen Sie nur in bestimmten Fällen, etwa für die Löschung einer Grundschuld. Da Käufer und Verkäufer für die Notarkosten gemeinschaftlich haften, sollte die Zahlungsfähigkeit des Käufers vorab geprüft werden. Die genauen Sätze regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz.

Der Notar verliest den Kaufvertrag, beantwortet Fragen und ändert bei Bedarf einzelne Punkte ab. Danach wird der Vertrag unterschrieben und beurkundet. Der Käufer verpflichtet sich damit unter anderem zur Zahlung des Kaufpreises und kann anschließend nicht mehr zurücktreten – es sei denn, ihm wurden Mängel arglistig verschwiegen.

Beide Parteien erhalten den Vertrag zugeschickt. Der Notar beantragt eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, die dem Käufer ein Anrecht auf das Haus sichert. Anschließend fordert das Finanzamt die Grunderwerbsteuer; mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die Eigentumsumschreibung erfolgen.

Hat der Käufer den Kaufpreis überwiesen, beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums. Denken Sie daran, Ihre Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel zu informieren.

Bis der Kaufpreis fließt, müssen erst einige Formalitäten erledigt sein – wie lange das dauert, hängt von den Ämtern und der Finanzierung des Käufers ab. Wir behalten den Ablauf für Sie im Blick und informieren Sie über jeden Schritt.

Wir begleiten Sie auf Wunsch zum Notar

Möchten Sie mehr zu Kaufvertrag und Notartermin erfahren? Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf, informieren wir Sie umfassend und übernehmen alle erforderlichen Schritte. Wir sind für offene Fragen da und begleiten Sie auf Wunsch zum Notartermin – wie der gesamte Verkaufsablauf mit uns aussieht, lesen Sie hier.

Möchten Sie beim Hausverkauf nichts riskieren? Dann überlassen Sie ihn einem Profi – wir erzielen einen marktgerechten Preis und sorgen dafür, dass keine unliebsamen Überraschungen auf Sie warten.

Häufige Fragen zu Kaufvertrag und Notartermin in Pattensen

Wer wählt den Notar beim Hausverkauf in Pattensen?

Beim Hausverkauf in Pattensen besteht grundsätzlich freie Notarwahl; in der Praxis wählt meist der Käufer, da er üblicherweise die Notarkosten trägt. Ist ein Makler beteiligt, empfiehlt dieser oft einen erfahrenen Notar. BARTELT Immobilien arbeitet mit Notaren zusammen, die auf Immobilienverträge spezialisiert sind.

Worauf es ankommt, ist vor allem Erfahrung mit Immobilienkaufverträgen und eine zügige Terminvergabe – beides spart Zeit und vermeidet Fehler. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen passenden Notar und stimmen den Termin so ab, dass er für alle Beteiligten gut passt. So läuft die Beurkundung reibungslos, und Sie müssen sich nicht selbst um die Suche kümmern. Damit liegt der wichtigste formale Schritt Ihres Verkaufs in erfahrenen Händen.

Was kostet der Notar beim Hausverkauf in Pattensen?

Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Kaufpreis und werden üblicherweise vom Käufer getragen; gesetzlich geregelt liegen sie bei rund eineinhalb bis zwei Prozent des Kaufpreises. Als Verkäufer zahlen Sie nur in bestimmten Fällen, etwa für die Löschung einer Grundschuld.

Die genauen Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und damit für alle Notare gleich – ein Notar ist also nicht günstiger als ein anderer. Wichtig zu wissen: Für die Notarkosten haften Käufer und Verkäufer gemeinschaftlich, weshalb die Bonität des Käufers vorab geprüft werden sollte. Genau das übernimmt BARTELT Immobilien für Sie, damit am Ende keine Kosten an Ihnen hängen bleiben.

Wie läuft der Notartermin beim Hausverkauf in Pattensen ab?

Beim Notartermin wird Ihr Hausverkauf rechtskräftig besiegelt. Nach Begrüßung und Identifikation aller Beteiligten verliest der Notar den vollständigen Kaufvertrag, klärt offene Fragen und nimmt letzte Änderungen auf. Anschließend unterschreiben alle Beteiligten, und der Vertrag wird notariell beurkundet.

Im Anschluss beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die dem Käufer ein Anrecht auf das Haus sichert. Der Notar agiert dabei neutral und klärt Käufer wie Verkäufer über die rechtlichen Folgen auf. BARTELT Immobilien bereitet den Termin vollständig vor und begleitet Sie auf Wunsch dorthin, sodass Sie sicher durch die Beurkundung kommen und genau wissen, was Sie unterschreiben. So gibt es beim entscheidenden Termin keine bösen Überraschungen.

Was muss in den Kaufvertrag beim Hausverkauf in Pattensen?

In einen rechtssicheren Kaufvertrag gehören die vollständigen Daten von Käufer und Verkäufer, eine genaue Objektbeschreibung mit den Grundbuchdaten, der Kaufpreis samt Zahlungsmodalitäten und der Zeitpunkt der Besitzübergabe. BARTELT Immobilien achtet gemeinsam mit dem Notar darauf, dass nichts fehlt.

Ebenso wichtig sind die Aufklärung über bekannte Mängel, Angaben zu mitverkauftem Inventar wie Einbauküche oder Sauna sowie Regelungen zur Lastenfreistellung, also zur Löschung oder Übernahme von Grundschulden. Fehlen solche Punkte, kann der Käufer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten. Deshalb bereiten wir den Vertrag sorgfältig vor und besprechen jeden Punkt mit Ihnen, bevor es zum Notartermin geht. So ist der Vertrag von Anfang an belastbar und schützt Sie vor späteren Ansprüchen.

Wie lange dauert es nach dem Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung in Pattensen?

Nach dem Notartermin sind noch einige Formalitäten zu erledigen, bevor der Kaufpreis fließt: Der Notar lässt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, der Käufer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, und erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen gibt der Notar die Zahlung frei.

Wie lange das dauert, hängt von der Bearbeitungszeit der Ämter und der Finanzierung des Käufers ab und lässt sich nicht pauschal sagen. BARTELT Immobilien behält den Ablauf für Sie im Blick, hakt bei Verzögerungen nach und informiert Sie über jeden Schritt – so wissen Sie jederzeit, woran der Verkauf gerade steht, und der Geldeingang kommt nicht überraschend. So behalten Sie die Kontrolle, ohne sich selbst durch Ämter und Fristen kämpfen zu müssen.

Kann der Käufer beim Hausverkauf in Pattensen nach dem Vertrag noch zurücktreten?

Nach der notariellen Beurkundung ist der Käufer grundsätzlich gebunden und kann nicht ohne Weiteres zurücktreten. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen – etwa bei arglistig verschwiegenen Mängeln, einer im Vertrag vereinbarten Rücktrittsklausel oder einer nicht erteilten Finanzierungszusage, falls diese ausdrücklich vorbehalten wurde.

Der wirksamste Schutz für Sie als Verkäufer ist die ehrliche Aufklärung über alle bekannten Mängel – sie wird im Vertrag dokumentiert und nimmt dem Käufer die Grundlage für einen späteren Rücktritt. BARTELT Immobilien sorgt dafür, dass alles Relevante korrekt im Vertrag steht, und prüft vorab die Bonität des Käufers, damit der Verkauf nicht an einer fehlenden Finanzierung platzt.

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