Finden Sie die optimale Lösung für Ihr geerbtes Mehrfamilienhaus

Finden Sie mit uns auch in dieser schwierigen Situation die richtige Lösung für Ihre Immobilie

Als Erbe eines Mehrfamilienhauses haben Sie es nicht leicht: Sie müssen nicht nur mit dem Verlust eines Angehörigen fertigwerden, sondern auch darüber nachdenken, was mit dem Mehrfamilienhaus geschehen soll. Dabei raten wir Ihnen zunächst einmal dazu, sich mit folgender Frage zu befassen: Möchte ich das Erbe annehmen oder sollte ich es besser ablehnen? Viel Zeit, um sich darüber Gedanken zu machen, bleibt Ihnen allerdings nicht. Innerhalb einer gesetzlichen Frist müssen Sie die passende Antwort auf diese Frage gefunden haben. Denn nur bis dahin können Sie Ihr Erbe beim zuständigen Nachlassgericht ablehnen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn die hinterlassenen Verbindlichkeiten die Einnahmen übersteigen sollten, die Sie durch den Verkauf des Mehrfamilienhauses erzielen würden.

Ist dem nicht so und haben Sie das Erbe angenommen, gibt es immer noch zwei Möglichkeiten: Sie behalten und vermieten das Mehrfamilienhaus oder Sie verkaufen es.

Wollen Sie sich durch die Mieteinnahmen ein Zusatzeinkommen sichern? Dann ist die Vermietung die richtige Option für Sie. Denken Sie jedoch daran, dass Sie sich in diesem Fall um die technische sowie kaufmännische Verwaltung Ihres Mehrfamilienhauses kümmern müssen. Dazu gehört es unter anderem, im Bedarfsfall den Handwerker zu beauftragen sowie die jährlichen Nebenkostenabrechnungen zu erstellen und zu versenden. Möchten Sie das lieber einem Profi überlassen und Zeit und Nerven sparen? Dann sprechen Sie uns an! Auf Wunsch kümmern wir uns gerne um das Mietmanagement für Sie.

Ist Ihnen die Verwaltung Ihres Mehrfamilienhauses zu aufwendig und möchten Sie durch einen Verkauf lieber eine größere Summe erzielen, die Sie auf einen Schlag auf Ihrem Konto haben? Dann verkaufen Sie Ihr Mehrfamilienhaus. Unsere Makler unterstützen Sie während des gesamten Verkaufsprozesses. In einem ersten Schritt finden wir für Sie heraus, ob die Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen oder ein Globalverkauf in Ihrem Falle sinnvoller und lukrativer ist.

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Aufteilung in Eigentumswohnungen vs. Globalverkauf

Mittels einer Teilungserklärung ist es möglich, das Haus in einzelne Einheiten aufzuteilen, die dann separat verkauft werden können. Das Vorgehen ist zwar komplizierter, führt aber oft auch zu einem höheren Verkaufserlös. Wir beraten Sie gerne ausführlich über das Prozedere und rechnen beide Wege im Rahmen unserer Wertermittlung für Sie durch.

Haus als Ganzes verkaufen

Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus als gesamtes Gebäude verkaufen? Dann kommt eher ein Globalverkauf für Sie in Frage. Auch bei dem Verkauf der kompletten Einheit begleiten wir Sie gerne.

Zielgruppen für ein Mehrfamilienhaus

Neben der Frage, ob eine Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen vor dem Verkauf oder ein Globalverkauf sinnvoll ist, muss auch der Frage nachgegangen werden, wer als Zielgruppe für Ihr Mehrfamilienhaus in Frage kommt. Mehrparteienhäuser sind in der Regel interessant für:

  • Privatkäufer
  • Investoren

Während es Privatkäufern meist in erster Linie wichtig ist, durch den Kauf eines Mehrfamilienhauses für ihr Alter vorzusorgen, wollen Investoren Immobilien erwerben, die eine möglichst hohe Rendite abwerfen.

Wir wissen genau, welche Zielgruppe sich für Ihr Mehrfamilienhaus interessiert und vermarkten Ihr Mehrfamilienhaus passend an diese.

Lassen Sie sich von uns umfassend beraten

Möchten Sie einen zufriedenstellenden Preis für Ihr Mehrfamilienhaus erzielen? Dann verkaufen Sie mit uns! Im Rahmen unserer professionellen Wertermittlung finden wir mehr über den Zustand Ihres Hauses heraus. Auf dieser Grundlage legen wir dann den passenden Verkaufspreis fest und finden einen geeigneten Käufer.

Häufige Fragen zum geerbten Mehrfamilienhaus in Pattensen

Soll ich mein geerbtes Mehrfamilienhaus in Pattensen verkaufen oder behalten?

Ob Sie ein geerbtes Mehrfamilienhaus in Pattensen verkaufen oder behalten sollten, hängt von drei Dingen ab: dem Bewirtschaftungsaufwand, dem Sanierungsbedarf und Ihrer persönlichen Lebenssituation. BARTELT Immobilien hilft Ihnen, diese Faktoren mit einer fundierten Wertermittlung sachlich abzuwägen, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.

Wichtig zu wissen: Ein bewirtschaftetes Mehrfamilienhaus bedeutet laufende Verwaltungsarbeit – Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltung und energetische Sanierungsthemen. Wer keine Erfahrung als Vermieter mitbringt, ist damit schnell überfordert. In einem unverbindlichen Gespräch erstellen wir Ihnen eine Vergleichsrechnung Behalten gegen Verkaufen und zeigen Chancen wie Pflichten beider Wege auf. So treffen Sie eine Entscheidung, die wirklich zu Ihrer Situation passt, und nicht eine, die Sie später bereuen.

Wann fällt Erbschaftssteuer auf ein Mehrfamilienhaus in Pattensen an?

Ob beim geerbten Mehrfamilienhaus in Pattensen Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Objekts ab. Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr persönlicher Freibetrag – Ehepartner und Kinder sind hier deutlich bessergestellt als entferntere Verwandte. Erst was über dem Freibetrag liegt, wird besteuert.

Bei vermietetem Wohnraum gibt es zudem eine steuerliche Begünstigung auf den anzusetzenden Wert, die die Belastung spürbar senken kann. Weil die konkreten Beträge regelmäßig angepasst werden und vom Einzelfall abhängen, empfiehlt BARTELT Immobilien bei jedem geerbten Mehrfamilienhaus frühzeitig ein Gespräch mit dem Steuerberater. Wir liefern Ihnen dafür die belastbare Wertermittlung als Grundlage, damit das Finanzamt von einem realistischen Wert ausgeht.

Was passiert mit den Mietern beim Verkauf in Pattensen?

Beim Verkauf Ihres geerbten Mehrfamilienhauses in Pattensen bleiben alle Mietverträge bestehen – es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" nach § 566 BGB. Der Käufer übernimmt sämtliche Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Die Mieter müssen also nicht ausziehen, und Sie als Verkäufer müssen niemandem kündigen.

Eine Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Für Kapitalanleger ist ein vermietetes Haus ohnehin attraktiv, weil sofort Mieteinnahmen fließen. BARTELT Immobilien informiert die Mieter zum richtigen Zeitpunkt – in der Regel erst nach dem Notarvertrag, um keine unnötige Unruhe in die Mietverhältnisse zu bringen. So bleibt Ihr Objekt während der Vermarktung ruhig und für Investoren gut kalkulierbar.

Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen vor dem Verkauf in Pattensen?

Ob sich die Aufteilung Ihres geerbten Mehrfamilienhauses in Pattensen lohnt, prüft BARTELT Immobilien individuell. Häufig erzielt der Einzelverkauf der Wohnungen einen höheren Gesamterlös als der Globalverkauf, weil mehr Käufergruppen infrage kommen – Eigennutzer ebenso wie Kapitalanleger. Voraussetzung sind gute Lage, solide Bausubstanz und vermarktungsfähige Grundrisse.

Dem höheren Erlös stehen Aufwand und Zeit gegenüber: Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sind nötig, und die Vermarktung der einzelnen Einheiten dauert länger als ein Verkauf in einem Zug. Wir kalkulieren beide Varianten kostenfrei und zeigen die wirtschaftliche Differenz transparent auf. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Aufteilung in Eigentumswohnungen, sodass Sie für Ihr Erbe die wirtschaftlich beste Strategie wählen, statt sich vorschnell festzulegen.

Wie gehen wir bei einer Erbengemeinschaft in Pattensen vor?

Erben mehrere Personen gemeinsam ein Mehrfamilienhaus in Pattensen, bilden sie eine Erbengemeinschaft – das Haus gehört dann allen zusammen. Vor dem Verkauf muss eine Auseinandersetzung erfolgen: entweder mit gemeinsamer Verkaufsentscheidung und anteiliger Verteilung des Erlöses oder mit Auszahlung einzelner Erben. Eine einzelne Person kann ohne Zustimmung der anderen nichts veranlassen.

Bleiben die Erben uneinig, droht als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die meist mit deutlichen Preisabschlägen endet. So weit muss es nicht kommen: BARTELT Immobilien vermittelt in solchen Fällen mit einer neutralen, nachvollziehbaren Wertermittlung und arbeitet bei Bedarf mit Notar und Anwalt zusammen. So finden alle Beteiligten eine faire Grundlage, auf der sich ein gemeinsamer Verkauf einvernehmlich und ohne Gang zum Gericht regeln lässt.

Fällt Spekulationssteuer beim geerbten Mehrfamilienhaus in Pattensen an?

Beim Verkauf eines geerbten Mehrfamilienhauses in Pattensen gilt eine wichtige Begünstigung: Es zählt das Erwerbsdatum des Erblassers, nicht das Erbdatum. Hatte der Erblasser das Haus bereits länger als zehn Jahre im Eigentum, fällt für Sie als Erben keine Spekulationssteuer an – selbst wenn Sie unmittelbar nach dem Erbfall verkaufen.

Lag der Kauf durch den Erblasser kürzer zurück, kann der anteilige Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden; dann gilt die Restlaufzeit der Zehn-Jahres-Frist. Weil es dabei auf Stichtage und Nutzungsart ankommt, empfiehlt BARTELT Immobilien vor dem Verkauf grundsätzlich eine kurze steuerliche Prüfung. Wir liefern die nötigen Eckdaten zum Objekt und stimmen den Verkaufsablauf bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater ab.

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