Scheidung: Das sollten Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses berücksichtigen
Unsere kompetenten Makler unterstützen Sie bei Ihrem komplizierten Vorhaben
Haben Sie sich als Paar getrennt und möchten nun auch das gemeinsame Haus verkaufen? In diesem Fall wird es mitunter kompliziert. Anspruchsvoller wird es, wenn es sich dabei um ein Mehrfamilienhaus handelt. Wir informieren Sie im Folgenden nicht nur über die Vor- und Nachteile eines Verkaufs, sondern auch über einige Besonderheiten, die Sie vorher oder während des Verkaufsprozesses beachten sollten.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Möchten Sie nicht auf die monatlichen Einnahmen Ihrer Mieter verzichten und wollen Sie das Mehrfamilienhaus noch zu Lebzeiten durch eine Schenkung an Ihre Tochter oder Ihren Sohn übertragen oder es später an diese/n vererben? Dann ist das Behalten des Mehrfamilienhauses eine gute Option.
Gehen Sie von nun an zwar getrennte Wege, verstehen Sie sich aber weiterhin noch gut? Dann können Sie Ihr Mehrfamilienhaus auch nach der Scheidung noch gemeinsam vermieten. Voraussetzung dafür: Sie sind nicht auf das Geld aus einem Verkauf angewiesen.
Benötigen Sie Geld oder möchten Sie sich nicht mehr gemeinsam um das Mietmanagement kümmern? Dann kommt der Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses in Frage.
Welche Kriterien beim Verkauf eine Rolle spielen
Wenn ein ehemaliges Ehepaar sein Mehrfamilienhaus verkaufen möchte, sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Über diese liefern wir Ihnen einen kurzen Überblick. Für rechtsverbindliche Aussagen sollten Sie gegebenenfalls noch einen Anwalt hinzuziehen.
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Gehört Ihnen ein Mehrfamilienhaus, das Sie bereits vor Ihrer Hochzeit erworben haben und möchten Sie es nun nach der Scheidung verkaufen? Denken Sie dann auch über folgenden Aspekt nach: Wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, leben Sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. In dieser bleibt das jeweilige Eigentum zwar voneinander getrennt. Jedoch kann es sein, dass Ihr Vermögen durch die Abzahlung des Kredites gewachsen ist. Dieser Vermögenszuwachs ist im Rahmen eines Zugewinnausgleiches zu teilen – Sie müssten bei einem Verkauf also eine gewisse Summe an Ihren Expartner oder Ihre Expartnerin zahlen.
Wenn Sie vor Ihrer Hochzeit einen Ehevertrag geschlossen und in diesem die Gütertrennung vereinbart haben, verzichten dadurch beide Parteien auf einen Zugewinnausgleich. Derjenige, der im Grundbuch als alleiniger Eigentümer des Mehrfamilienhauses eingetragen ist, kann es ohne Weiteres verkaufen. Die Gütertrennung, die im Rahmen eines Ehevertrages vereinbart wird, eignet sich vor allem für selbstständig Tätige. Durch die Gütertrennung werden im Falle einer Scheidung sowohl das Unternehmen als auch der Partner vor Schulden geschützt.
Haben Sie das Mehrfamilienhaus damals gemeinsam erworben und haben Sie sich beide zu gleichen Anteilen als Besitzer im Grundbuch eintragen lassen? Dann können Sie Ihr Mehrfamilienhaus verkaufen und den Erlös untereinander aufteilen – vorausgesetzt Sie können sich einigen.
Wir unterstützen Sie beim Verkaufsprozess
Können Sie sich nicht einigen, wie Sie den Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses am besten über die Bühne bringen? Unsere erfahrenen Makler beraten Sie gerne zu Ihren Optionen. Sollten Sie sich zum Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses entscheiden, stehen sie Ihnen bei allen Schritten des Verkaufsprozesses zur Verfügung – von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Objektübergabe.
Das Ziel dabei ist es, einen Käufer oder gegebenenfalls auch Investor für Ihr Mehrfamilienhaus zu finden und einen zufriedenstellenden Preis für Sie zu erzielen.
Häufige Fragen zum Mehrfamilienhaus-Verkauf bei Scheidung in Pattensen
Wie wird ein gemeinsames Mehrfamilienhaus in Pattensen bei Scheidung aufgeteilt?
Gehört Ihnen das Mehrfamilienhaus in Pattensen gemeinsam, stehen Ihnen bei einer Scheidung im Wesentlichen drei Wege offen. BARTELT Immobilien erstellt für jede Variante eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung, damit die Entscheidung auf Zahlenbasis statt aus dem Moment heraus fällt:
- Verkauf des Hauses mit hälftiger Teilung des Erlöses
- Auszahlung des Partners zum Verkehrswert
- gemeinsame Vermietung als reines Renditeobjekt
Gerade bei einem Mehrfamilienhaus ist die gemeinsame Vermietung manchmal tragfähiger als bei einem selbst genutzten Haus, weil das Objekt ohnehin als Kapitalanlage geführt wird. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von Restschuld, Mieteinnahmen und Ihrer persönlichen Situation ab – wir zeigen Ihnen die Folgen jeder Variante auf, bevor Sie sich festlegen.
Was ist der Zugewinnausgleich beim Verkauf in Pattensen?
Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Wertsteigerungen, die während der Ehe entstanden sind – etwa durch Tilgung des Kredits oder gestiegene Mieten –, werden bei der Scheidung hälftig ausgeglichen, selbst wenn das Mehrfamilienhaus nur einem Partner allein gehört.
Bei einem vermieteten Renditeobjekt kann dieser Ausgleich erheblich ausfallen, weil sich der Wert über die Jahre deutlich entwickelt haben kann. BARTELT Immobilien liefert dafür eine neutrale Wertermittlung als belastbare Grundlage und arbeitet in solchen Fällen eng mit Ihrem Familienanwalt und Steuerberater zusammen. So beruht die Berechnung des Zugewinns auf einem realistischen Marktwert und nicht auf einer geschätzten Zahl, über die sich später streiten lässt.
Wie wird der Partner beim Verkauf in Pattensen ausgezahlt?
Möchte ein Partner das gemeinsame Mehrfamilienhaus in Pattensen übernehmen, zahlt er den anderen aus. Die Höhe richtet sich nach dem hälftigen Verkehrswert abzüglich der noch offenen Restschuld. Bei einem Renditeobjekt ist das oft eine spürbare Summe, weshalb der übernehmende Partner die Finanzierung mit seiner Bank klären muss.
Damit beide Seiten eine faire Basis haben, erstellt BARTELT Immobilien eine neutrale Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage. Erfahrungsgemäß akzeptieren beide Partner einen unabhängig ermittelten Wert leichter als eine Zahl, die einer von ihnen ins Spiel bringt. Lässt sich die Auszahlung nicht stemmen, bleibt der gemeinsame Verkauf mit Teilung des Erlöses – auch diesen Weg begleiten wir vollständig und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Was passiert mit den Mietern beim Scheidungsverkauf in Pattensen?
Beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses im Zuge einer Scheidung bleiben alle Mietverträge bestehen – der Käufer übernimmt automatisch sämtliche Mietverhältnisse nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete". Die Mieter müssen also nicht ausziehen, und für sie ändert sich zunächst nur der Vertragspartner.
BARTELT Immobilien handhabt die Kommunikation bewusst diskret: Die Mieter werden offiziell erst nach dem Notarvertrag informiert, vorher genügt eine Abstimmung mit der Hausverwaltung. So bleibt während der ohnehin angespannten Trennungsphase Ruhe im Haus, und es entsteht keine Unsicherheit bei den Mietern. Für Investoren als Käufer ist ein vermietetes, ruhig geführtes Objekt zudem besonders attraktiv, weil die Einnahmen vom ersten Tag an kalkulierbar sind.
Welche Rolle spielt die Bank beim Verkauf in Pattensen?
Läuft auf dem Mehrfamilienhaus noch ein Kredit, wird dieser beim Verkauf aus dem Erlös abgelöst. Bei einer vorzeitigen Ablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – diesen Punkt sollten Sie früh klären, damit es bei der Abrechnung keine Überraschung gibt.
Wird hingegen ein Partner ausgezahlt, übernimmt der bleibende Partner häufig die Restschuld allein. Dafür prüft die Bank seine Bonität neu, denn das Darlehen läuft dann auf eine Person statt auf zwei. BARTELT Immobilien kennt die Abläufe bei Scheidungsfinanzierungen und stimmt sich auf Wunsch direkt mit den Banken ab, sodass die finanzielle Seite parallel zur familienrechtlichen Klärung sauber geregelt wird und der Verkauf nicht an offenen Bankfragen hängenbleibt.
Wie lange dauert ein Verkauf bei Scheidung in Pattensen?
Eine seriöse Pauschalangabe ist nicht möglich, weil die Dauer von Objekt, Preis und Marktlage abhängt. Bei einem Mehrfamilienhaus läuft die Vermarktung tendenziell länger als bei einem Einfamilienhaus, weil Investoren das Objekt sorgfältig prüfen und durchrechnen, bevor sie ein Gebot abgeben.
Bei einer Scheidung kommen oft zusätzliche Abstimmungen hinzu – etwa die Zugewinnberechnung, anwaltliche Klärungen und die Auseinandersetzungsvereinbarung. BARTELT Immobilien strukturiert den Verkauf deshalb mit klaren Meilensteinen und arbeitet parallel zur familienrechtlichen Klärung, nicht erst danach. So verlieren Sie keine Zeit: Sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist die Vermarktung bereits vorbereitet und kann ohne Verzögerung starten. Wir halten Sie dabei in jeder Phase auf dem Laufenden, damit Sie trotz der belastenden Lebenssituation jederzeit den Überblick behalten und genau wissen, woran wir gerade arbeiten.
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